News
Fahrtenbücher mit kleinen Mängeln
Januar 2022
Mängel und Ungenauigkeiten in den Fahrtenbüchern führen immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den betroffenen Unternehmern und der Finanzverwaltung. Das liegt daran, dass in den meisten Fällen Angaben fehlen oder nicht richtig vermerkt wurden, sodass einzelne Sachverhalte nicht mehr glaubhaft sind oder nachvollzogen werden können.Sofern keine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben vorliegt, kann das Finanzamt die 1-%-Regelung anwenden, welche sich meistens zu Ungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt.
In einem vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (FG) ausgetragenen Streitfall hat ein Steuerpflichtiger ein Fahrtenbuch geführt, welches kleinere Mängel in Form von Abkürzungen, ausgelassene Umwege und abweichende Kilometerangaben aufwies. Für das Finanzamt hätten diese Mängel die Anwendung der 1-%-Regelung gerechtfertigt, das FG widersprach dem aber.
Nach seiner Auffassung sind im entschiedenen Fall die Angaben, trotz der aufgeführten Mängel, insgesamt schlüssig und damit auch steuerlich anzuerkennen. Bei Einzelfällen ist es Aufgabe des Finanzamtes, fehlende Angaben aus vorliegenden Unterlagen zu ermitteln, sodass Unklarheiten geklärt werden können.
Sofern die gemachten Angaben in dem jeweiligen Einzelfall noch glaubhaft sind, darf nicht zur 1-%-Regelung gewechselt werden. Nach Auffassung des FG ist diese aufgrund einer möglichen Übermaßbesteuerungen nicht leichtfertig anzuwenden.
News | Archiv
Entlastungspaket des Bun …
Mai 2022
Erstattung von Parkgebüh …
Mai 2022
Verbraucherpreisindex …
Mai 2022
Gewerbemiete trotz Coron …
Mai 2022
„Zug zum Flug-Ticket“ a …
Mai 2022
Übertragung einer Immobi …
Mai 2022
Sofort-Kontakt 0800-TaxonDe