Vorsteuerabzug beim Beteiligungsverkauf
Der BFH verneinte mit Urteil vom 27. Januar 2011 den Vorsteuerabzug für Kosten im Zusammenhang mit einem steuerfreien Beteiligungsverkauf. Der Fall betraf ein Unternehmen, welches im Allgemeinen steuerpflichtige Umsätze ausführt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Daneben wurde eine Beteiligung an einer Tochtergesellschaft veräußert; in diesem Zusammenhang waren Beratungskosten entstanden. Die darauf entfallenden Vorsteuern sind wegen des Zusammenhangs mit der steuerfreien Veräußerung nicht abzugsfähig.
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