Vorsteuerabzug bei Betriebsausflügen
Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 09. Dezember 2010 V R 17/10 ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn die Zuwendungen bei einer Betriebsveranstaltung die Grenze von 110 Euro pro Arbeitnehmer übersteigen. Betragen die Aufwendungen höchstens 110 Euro, handelt es sich umsatzsteuerlich und lohnsteuerlich um Aufmerksamkeiten, für die keine Steuer anfällt. Somit erfolgt auch keine Umsatzbesteuerung als unentgeltliche Wertabgabe.
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