Umsatzsteuerliche Steuerschuldnerschaft beim Käufer von Mobilfunkgeräten ab 01.07.2011
Durch das im Juni 2011 verkündete Verbrauchsteuergesetz wird ab 01. Juli 2011 die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – soweit er Unternehmer ist – eingeführt. Zu dieser Steuerschuldnerschaft kommt es jedoch nur, wenn mindestens eine Summe von 5.000,00 EUR pro Verkaufsvorgang erreicht wird. Anhaltspunkt dafür ist nicht der einzelne Rechnungsbetrag, sondern die Bestellung bzw. der Vertrag. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 24. Juni 2011.
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