Gutscheine an Mitarbeiter
Mehrere aktuelle BFH-Urteile beschäftigen sich mit Warengutscheinen, die bis zu einer Grenze von 44 € im Monat steuerfrei an Mitarbeiter abgegeben werden können.
Tankkarte: Es müssen die Literzahl eines bestimmten Kraftstoffs und ein Höchstbetrag von 44 € auf der Karte gespeichert sein (Az. VI R 27/09).
Benzingutscheine: Die Gutscheine müssen für eine bestimmte Menge Benzin/Diesel stehen, können aber an jeder beliebigen Tankstelle einlösbar sein. Zahlt der Arbeitnehmer zunächst eine Tankfüllung und legt er später der Buchhaltung die Gutscheine und seine Rechnung vor, kann der Arbeitgeber die Kosten bis zu 44 € monatlich steuerfrei erstatten (Az. VI R 41/10).
Buchgutscheine: Der Gutschein muss einen auf EURO lautenden Höchstbetrag aufweisen. Der Mitarbeiter kann dafür im Buchhandel selbst ein Werk aus dem Sortiment aussuchen (Az. VI R 21/09).
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