Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gehört für Anschaffungsvorgänge nach dem 31.12.2010 der Vergangenheit an. Eine Verlängerung der zwei Jahre andauernden “Reaktivierungsfrist” hat der Gesetzgeber wegen der guten Konjunkturaussichten nicht gewährt.
News | Archiv
Veräußerung von "Gold Bu …
Januar 2021
Fälligkeitstermine - Jan …
Januar 2021
Kriterien zur Steuerermäß …
Januar 2021
Keine Entziehung des Pfl …
Januar 2021
Beschäftigung von Leihar …
Januar 2021
Kündigung eines Bankdarl …
Januar 2021
Sofort-Kontakt 0800-TaxonDe