Satzungsänderung wegen Vergütung für ehrenamtliche Vorstandstätigkeit bis zum 31. Dezember 2010
Die Zahlung von Vergütungen für die Vorstandstätigkeit kann zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins führen. Die Gemeinnützigkeit ist nicht gefährdet, wenn die Satzung des Vereins die Bezahlung des Vorstands (ausdrücklich) zulässt.
Die von der Finanzverwaltung mehrfach verlängerte Frist für entsprechende Satzungsänderungen endet am 31. Dezember 2010.
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