E-Bilanz: Übergangsfrist für Einführung wird um 1 Jahr verlängert
Die Forderung nach einer verlängerten Übergangsfrist für die elektronische Bilanz wurde auf Bundesebene durchgesetzt. Die Frist zur Einführung wird um ein Jahr verlängert. Diese Vorschrift ist somit erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.
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