Fahrtenbuch - ein großzügiges Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg
In seinem Urteil vom 14.02.2010 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ein Fahrtenbuch in Form eines handschriftlich zeitnah und geschlossen geführten Buches und einer ergänzenden als Excel-Datei geführten Liste mit erläuternden Angaben, z.B. zur Fahrtroute, akzeptiert.
Angesichts der ansonsten eher restriktiven Haltung der Finanzverwaltung und der Finanzgerichte zum Thema Fahrtenbuch ist dieses Urteil ausgesprochen steuerzahlerfreundlich.
Allerdings hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
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