Steuerbegünstigung von Entlassungsentschädigungen bei Arbeitnehmern
Eine aus Anlass der Entlassung vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung kann steuerbegünstigt sein. Voraussetzung ist, dass die Abfindung in einem Jahr zusammengeballt zufließt und die bis zum Ende des Jahres entgehenden Einnahmen übersteigt. Die Zahlung von mehreren Teilbeträgen über mehrere Jahre ist grundsätzlich schädlich.
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