Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten bei der Erbschaft-, Schenkung und Grunderwerbsteuer
Mit der Erbschaftsteuerreform wurde der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Bezug auf den persönlichen Freibetrag (500.000 Euro) und den besonderen Freibetrag (max. 256.000 Euro) dem Ehegatten gleichgestellt. Geplant ist auch eine Gleichstellung bei der Steuerklasse.
News | Archiv
Steuerliche Verbesserung …
März 2021
Aussetzung der Insolvenz …
März 2021
Verbraucherpreisindex …
März 2021
Geschäftsführervertrag - …
März 2021
Darlegungslast bei Übers …
März 2021
Kündigung wegen Eigenbed …
März 2021
Sofort-Kontakt 0800-TaxonDe