Festsetzung des Solidaritätszuschlags auch auf Abgeltungsteuer vorläufig
Die Frage, ob die Erhebung des Solidaritätszuschlags ab 2005 verfassungswidrig ist, ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Steuerbescheide ergehen aus diesem Grund vorläufig. Auch der Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer wird nach einem Erlass der Finanzverwaltung bei einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Antrag erstattet.
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