News-Archiv
Lohnsteuer / Die elektronische Lohnsteuerkarte startet später
06. Dezember 2011 | 17:00
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 01.01.2013 verschoben. Gründe hierfür seien Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens. Darauf weist das BMF auf seinen Internetseiten hin.
Die Papierlohnsteuerkarte gilt länger: Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten bis zum Start des Verfahrens, also auch für das Jahr 2012, weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer – wie bisher auch – dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.
Externe handelsrechtliche Rechnungslegung im Insolvenzverfahren
19. Juli 2011 | 13:00
Nach Abstimmung mit dem Fachausschuss Recht (FAR) hat der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) nach Überarbeitung am 10. Juni 2011 den IDW Rechnungslegungshinweis „Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren“ (IDW RH HFA 1.012) veröffentlicht. Ziel der Verlautbarung ist eine zusammenfassende und systematisierte Darstellung der Anforderungen an die externe handelsrechtliche Rechnungslegung im Insolvenzverfahren. Adressaten der Verlautbarung sind nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere am Insolvenzverfahren Beteiligte, wie Insolvenzverwalter und Mitglieder des Gläubigerausschusses. Die Verlautbarung hebt die Pflicht zur Buchführung nach handelsrechtlichen Grundsätzen und zur jährlichen Bilanzaufstellung hervor. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt ein neues Geschäftsjahr mit der Verpflichtung zur Aufstellung der handelsrechtlichen Eröffnungsbilanz mit einem erläuternden Bericht. Ob das folgende Geschäftsjahr 12 Monate oder weniger umfasst, hängt davon ab, ob durch einfachen Gesellschafterbeschluss der ursprüngliche Geschäftsjahresrhythmus beibehalten wird. Bilanzierung und Bewertung in der Eröffnungsbilanz stimmt regelmäßig mit der Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft überein. Während des Insolvenzverfahrens hat die Abkehr von der Going-Concern-Prämisse Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung. Mit Beendigung des Insolvenzverfahrens (Tag der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens) ist die handelsrechtliche Schlussbilanz (letzter Jahresabschluss) aufzustellen.
Die handelsrechtlichen Prüfungspflichten für den Jahresabschluss gelten auch während des Insolvenzverfahrens weiter. Die Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters durch das Registergericht; Befreiungstatbestände sind im Einzelfall zu prüfen. Die Offenlegungspflichten der handelsrechtlichen Abschlüsse sind entsprechend zu beachten.
Haben Sie Fragen oder sind Sie an Details interessiert? Dann sprechen Sie uns bitte an oder schicken uns einfach eine E-Mail.
Neues BFH-Urteil zur 3-Objekt Grenze
18. Juli 2011 | 09:00
Mit Urteil vom 05. Mai 2011 stellt der BFH klar, dass mehrere Objekte auf einem ungeteilten (Grundbuch-) Grundstück nicht als selbstständige Objekte im Sinne der 3-Objekt-Grenze angesehen werden. Beim Verkauf eines ungeteilten Grundstücks handelt es sich also nur um ein Objekt, unabhängig von der Größe und Zahl der Gebäude.
Umsatzsteuerliche Steuerschuldnerschaft beim Käufer von Mobilfunkgeräten ab 01.07.2011
18. Juli 2011 | 09:00
Durch das im Juni 2011 verkündete Verbrauchsteuergesetz wird ab 01. Juli 2011 die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – soweit er Unternehmer ist – eingeführt. Zu dieser Steuerschuldnerschaft kommt es jedoch nur, wenn mindestens eine Summe von 5.000,00 EUR pro Verkaufsvorgang erreicht wird. Anhaltspunkt dafür ist nicht der einzelne Rechnungsbetrag, sondern die Bestellung bzw. der Vertrag. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 24. Juni 2011.
Elektronische Übermittlung von Bilanzen
18. Juli 2011 | 09:00
Grundsätzlich sind Bilanzen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, in elektronischer Form abzugeben. Nach dem Entwurf des Anwendungsschreibens des BMF vom 31. August 2010 soll es jedoch eine Nichtbeanstandungsregelung für 2012 geben, wonach es nicht beanstandet wird, wenn für das Erstjahr die Bilanz noch in Papierform – wie bisher – abgegeben wird.
Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
03. Mai 2011 | 13:00
Seit 2002 sind auch elektronisch erstellte Unterlagen aufzubewahren. Die Finanzverwaltung hat die Anforderungen für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften im BMF-Schreiben vom 26. November 2010 zusammengefasst. Für die mit Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern und Wegstreckenzählern erzeugten digitalen Buchhaltungsunterlagen gilt eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht. In dieser Zeit müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten einschließlich etwaiger mit diesen Geräten erzeugter Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts unveränderbar und vollständig in digitaler Form vorliegen und jederzeit auch elektronisch auswertbar sein. Das Vorhalten ausschließlich in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend. Die Aufbewahrungspflicht erfasst auch die zu den Geräten gehörenden Organisationsunterlagen, wie z.B. Bedienungsanleitung und Anweisungen zum Programmieren der Geräte. Soweit die Geräte bauartbedingt die Anforderungen – z.B. die elektronische Auswertbarkeit der Daten – nicht oder nur teilweise erfüllen, dürfen sie längstens bis zum 31. Dezember 2016 weiter benutzt werden. Die Finanzverwaltung verlangt aber, dass technisch mögliche Soft- und Hardwareanpassungen durchgeführt werden, um die Anforderungen zu erfüllen.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass bei der Installation von Verbesserungen bzw. bei der Reparatur der Geräte die “alten” Daten nicht verloren gehen dürfen; regelmäßige Datensicherung ist zu empfehlen. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, könnte das Finanzamt Hinzuschätzungen vornehmen.
Vorsteuerabzug bei Betriebsausflügen
03. Mai 2011 | 13:00
Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 09. Dezember 2010 V R 17/10 ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn die Zuwendungen bei einer Betriebsveranstaltung die Grenze von 110 Euro pro Arbeitnehmer übersteigen. Betragen die Aufwendungen höchstens 110 Euro, handelt es sich umsatzsteuerlich und lohnsteuerlich um Aufmerksamkeiten, für die keine Steuer anfällt. Somit erfolgt auch keine Umsatzbesteuerung als unentgeltliche Wertabgabe.
Gutscheine an Mitarbeiter
17. März 2011 | 15:00
Mehrere aktuelle BFH-Urteile beschäftigen sich mit Warengutscheinen, die bis zu einer Grenze von 44 € im Monat steuerfrei an Mitarbeiter abgegeben werden können.
Tankkarte: Es müssen die Literzahl eines bestimmten Kraftstoffs und ein Höchstbetrag von 44 € auf der Karte gespeichert sein (Az. VI R 27/09).
Benzingutscheine: Die Gutscheine müssen für eine bestimmte Menge Benzin/Diesel stehen, können aber an jeder beliebigen Tankstelle einlösbar sein. Zahlt der Arbeitnehmer zunächst eine Tankfüllung und legt er später der Buchhaltung die Gutscheine und seine Rechnung vor, kann der Arbeitgeber die Kosten bis zu 44 € monatlich steuerfrei erstatten (Az. VI R 41/10).
Buchgutscheine: Der Gutschein muss einen auf EURO lautenden Höchstbetrag aufweisen. Der Mitarbeiter kann dafür im Buchhandel selbst ein Werk aus dem Sortiment aussuchen (Az. VI R 21/09).
Vorsteuerabzug beim Beteiligungsverkauf
17. März 2011 | 15:00
Der BFH verneinte mit Urteil vom 27. Januar 2011 den Vorsteuerabzug für Kosten im Zusammenhang mit einem steuerfreien Beteiligungsverkauf. Der Fall betraf ein Unternehmen, welches im Allgemeinen steuerpflichtige Umsätze ausführt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Daneben wurde eine Beteiligung an einer Tochtergesellschaft veräußert; in diesem Zusammenhang waren Beratungskosten entstanden. Die darauf entfallenden Vorsteuern sind wegen des Zusammenhangs mit der steuerfreien Veräußerung nicht abzugsfähig.
Sanierungsklausel des § 8c KStG
17. März 2011 | 14:00
Nachdem die Europäische Kommission im Januar 2011 entschieden hat, dass der § 8c (1a) KStG eine mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarende rechtswidrige Beihilferegelung darstellt, wird die Bundesregierung gegen den EU-Beschluss Klage erheben. Diese Sanierungsklausel ermöglichte den Unternehmen, Verluste trotz Anteilseignerwechsel weiter zu nutzen, wenn der Wechsel zum Zwecke der Sanierung erfolgt. Diese Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, denn die Steuervorteile müssen innerhalb einer Frist von vier Monaten zurückgefordert werden.
News | Archiv
-
Lohnsteuer / Die elektro …
06. Dezember 2011 | 17:00
-
Externe handelsrechtlich …
19. Juli 2011 | 13:00
-
Finanzplanung - Kennzahl …
28. Januar 2011 | 14:00
Was können wir für Sie tun?